Wissenswertes zur Zinsfestschreibung
1. Wesen der Zinsfestschreibung
Oft haben Bauherren, die sich um die Finanzierung eines Neubauvorhabens bemühen, keine Vorstellungen, wie lange es dauert bis ein Kredit wieder zurück gezahlt ist. Dass es mit der Tilgung zusammen hängt, ist allgemein bekannt. Je höher die Tilgung, desto kürzer die Laufzeit. Durch die Vereinbarung einer höheren Tilgung, durch die Wahrnehmung vereinbarter Sondertilgungsoptionen oder durch die Teilrückzahlung des Darlehens bei Ablauf der Zinsfestschreibung lässt sich die Rückzahlungsdauer verkürzen. Auch eine Umfinanzierung bei Ablauf der Zinsfestschreibung kann dafür hilfreich sein.
2. Definitionsmerkmale
Der Begriff Zinsfestschreibung beinhaltet die vertragliche Festschreibung eines bestimmten Zinssatzes entweder für die gesamte Laufzeit eines Darlehensvertrages oder eines Teilzeitraumes. Im Falle der Festschreibung für lediglich einen Teilzeitraum der Vertragslaufzeit erfolgt die erneute Zinsfestschreibung zu aktuellen Marktkonditionen mit dem Risiko einer Zinsänderung für den Darlehensnehmer.
3. Auslaufen der Zinsvereinbarung
Sofern die Zinsbindungsfrist ausläuft, erlischt der Darlehensvertrag meistens noch nicht. Der Darlehensgeber ist gesetzlich verpflichtet spätestens drei Monate vor Auslaufen der Zinsfestschreibung ein neues Zinsangebot zu unterbreiten. Sofern die Beleihungsgrenze bei Finanzierungsbeginn über 60% des Beleihungswertes war und deshalb ein Zinszuschlag zu zahlen war, kann bei Unterschreitung dieser Grenze meistens ein günstigerer Zinssatz verlangt werden.
4. Anschlussfinanzierung
Wenn das Darlehen nach Ende der Zinsbindungsfrist noch nicht vollständig getilgt ist, spricht man von einer Restschuld.
Eine Anschlussfinanzierung ist notwendig, um die Restschuld zurückzuzahlen.
Es gibt drei Varianten zur Tilgung der Restschuld durch Neuverhandlung der Konditionen.
4.1 Prolongation
Eine Prolongation wird mit der Bank ausgeführt, bei der man bereits das ursprüngliche Darlehen abgeschlossen hat. Der Vorteil einer Prolongation liegt im geringen bürokratischen Aufwand. Da die Bank bereits alle Unterlagen hat, muss nichts mehr eingereicht werden. Eine erneute Bonizätsprüfung ist ebenfalls nicht notwendig. Abläufe und Ansprechpartner sind bekannt. Allerdings sind die Prolongationsangebote nicht immer die besten. Meist wird der Zinssatz nur geringfügig angepasst, so dass es oft lohnenswerter ist, bei einem anderen Anbieter die Restschuld zu tilgen.
4.2 Umschuldung
Eine Umschuldung liegt vor, wenn für das Anschlussdarlehen ein neues Kreditinstitut gesucht wird. Der Vorteil liegt darin, dass man durch einen Wechsel wesentlich günstigere Zinsen sichern kann. Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase überbieten die Anbieter sich gegenseitig mit guten Angeboten.
4.3 Forward Darlehen
Mit einem Forward Darlehen kann man sich aktuelle Zinsbedingungen bis zu fünf Jahre im Voraus sichern. Forward Darlehen sind in gewisser Weise ein wenig Glücksspiel, denn man hofft darauf, dass man durch einen vorzeitigen Neuabschluss Zinssteigerungen umgeht.
5. Zahlungsunfähigkeit
Mit einer Restschuldversicherung hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, sich gegen eine spätere Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Die Versicherung kommt dann für die restlichen Kosten des Kredits auf. Beim Komplettschutz kann man zusätzlich eine Vorsorge für die Familie treffen. In diesem Falle zahlt die Restschuldversicherung auch im Todesfall.
6. Kündigungsrecht
Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB haben Darlehensnehmer grundsätzlich das Recht, nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten ein Immobiliendarlehen ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Das bedeutet, dass bei einer sehr langen Zinsbindung Schutz vor einem steigenden Zinssatz besteht, aber spätestens nach zehn Jahren die langfristige Zinsbindung kündbar ist. Wird das Hypotheken- oder Baudarlehen innerhalb von zwei Wochen beglichen, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Fotos: billionphotos.com